7 % Mehrwertsteuer auf Speisen: so stellst du deine Kasse richtig ein
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Seit 2026 gilt für Speisen der ermäßigte Steuersatz, für Getränke nicht. Was das für deine Kasse, deine Karte und deine Kombiangebote bedeutet.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Die frühere Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Außer-Haus-Verkauf ist damit bei Speisen entfallen. Für Getränke bleibt es beim Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Für eine Pizzeria bedeutet das vor allem eines: Die Kasse muss sauber zwischen Speisen und Getränken trennen — und zwar auf Artikelebene.
Was sich konkret geändert hat
Vorher: dieselbe Pizza, zwei Steuersätze — vor Ort anders als zum Mitnehmen. Das erzwang doppelte Buchungslogik und war eine ständige Fehlerquelle.
Jetzt: alle Speisen einheitlich mit dem ermäßigten Satz, egal ob im Restaurant, am Tresen, zur Abholung oder geliefert. Das vereinfacht die Kassenführung spürbar.
Unverändert: Getränke mit dem Regelsatz. Für bestimmte Milch- und Milchmischgetränke sowie Leitungswasser im Außer-Haus-Verkauf gelten Sonderfälle — die gehören einzeln geprüft, nicht pauschal übernommen.
Was in der Kasse passieren muss
1. Steuersatz je Artikel prüfen, nicht je Kategorie
Der häufigste Fehler nach der Umstellung: Der Steuersatz hängt an der Warengruppe „Pizza" oder „Getränke", aber einzelne Artikel sind falsch einsortiert. Eine Flasche Wein in der Kategorie „Menüs", ein Milchkaffee bei den Speisen — und die Abrechnung ist schief.
Geh die Karte einmal vollständig durch, Artikel für Artikel.
2. Kombiangebote sauber aufteilen
Pizza-plus-Getränk-Angebote zu einem Pauschalpreis enthalten zwei Steuersätze. Der Preis muss aufgeteilt werden. Das Bundesfinanzministerium hat dazu Vereinfachungsregelungen veröffentlicht — welche für dich passt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater, bevor du die Angebote in der Kasse anlegst.
3. Gutscheine
Bei Gutscheinen kommt es darauf an, ob sie nur Speisen oder auch Getränke umfassen und wann sie ausgegeben wurden. Die Behandlung unterscheidet sich, und hier lohnt eine kurze Rückfrage beim Steuerberater statt einer Annahme.
4. Endpreise und Auszeichnung kontrollieren
Speisekarte, digitale Karte, Onlinebestellseite und Lieferportale müssen konsistent sein. Hinweise wie „inkl. MwSt." gehören überprüft.
5. Personal schulen
Wer kassiert, muss Speisen und Getränke sauber trennen können. Wird ein Getränk als Speise gebucht, ist die Buchführung falsch — auch wenn der Gesamtbetrag stimmt.
Preis senken oder Marge behalten?
Die Entlastung bei Vor-Ort-Speisen lässt zwei Wege zu: Preise senken und wettbewerbsfähiger werden, oder Preise halten und die Marge verbessern.
Eine dritte Variante wird oft übersehen und ist meist die klügste: Preise halten, aber die Differenz gezielt in den eigenen Bestellkanal investieren — etwa als kleiner Vorteil für Gäste, die direkt bei dir statt über ein Portal bestellen. Das kostet dich weniger als die Portalprovision und baut gleichzeitig deinen Direktkanal auf.
Checkliste zur Umstellung
- Alle Speisenartikel auf den ermäßigten Satz geprüft.
- Alle Getränkeartikel auf den Regelsatz geprüft.
- Sonderfälle (bestimmte Milchgetränke, Leitungswasser außer Haus) mit dem Steuerberater geklärt.
- Kombiangebote mit korrekter Aufteilung angelegt.
- Gutscheinregelung geklärt.
- Karten und Onlineseiten aktualisiert.
- Testbon gezogen und Steuerausweis kontrolliert.
- Tagesabschluss einmal vollständig geprüft.
- Personal geschult.
Häufige Fragen
Gilt der ermäßigte Satz auch für Lieferungen? Für Speisen gilt der einheitliche ermäßigte Satz unabhängig davon, ob vor Ort, zum Mitnehmen oder geliefert.
Und Getränke bei Lieferung? Getränke bleiben beim Regelsatz, mit einzelnen Sonderfällen. Im Zweifel prüfen lassen.
Was, wenn mein Kassensystem noch alte Sätze hinterlegt hat? Dann korrigieren und den Zeitraum dokumentieren. Sprich mit deinem Anbieter über ein Update und mit deinem Steuerberater über die Korrektur.
Muss ich meine Speisekarte neu drucken? Nur, wenn sich Endpreise oder Angaben ändern. Mit einer digitalen Karte ist die Anpassung ohnehin eine Sache von Minuten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Kläre die Anwendung auf deinen Betrieb mit deinem Steuerberater.
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